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Bitte beachte dabei, dass die Kündigung der Mitgliedschaft (Austrittserklärung) schriftlich erfolgen muss und nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig ist. Sie muss spätestens am 30. November des Austrittsjahres beim Verein eingegangen sein (an die im Mitgliedsantrag angegebene Adresse, auch per E-Mail möglich).
Fülle den Mitgliedsantrag aus und schicke ihn per Post oder per E-Mail an die auf dem Antrag angegebene Adresse.

